Schweizer Pass und Identitätskarte: Rundum-Erneuerung bis Ende 2016

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Bern, 16.12.2011 – Identitätskarte und Pass werden bis Ende 2016 rundum erneuert. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag beauftragt, die beiden Ausweise bis dahin dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.

Bei der Identitätskarte sollen Bürgerinnen und Bürger dann neben einem Modell ohne Chip zwischen drei weiteren Modellen mit Chip wählen können: eines mit elektronisch gespeicherten Daten (wie der Pass), eines mit elektronischer Identität für E-Government- und E-Business-Anwendungen sowie eines mit elektronisch gespeicherten Daten und elektronischer Identität.

Die Erneuerung erfolgt aus vergaberechtlichen Gründen und damit die zahlreichen Sicherheitsmerkmale der beiden Ausweise – etwa das Kinegramm oder das Spezialpapier – wieder auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden können. Die heutige Identitätskarte ist 16 Jahre alt, der Pass deren acht. Eine Ablösung in den nächsten fünf Jahren ist unumgänglich.

Der Aufwand für das gesamte Projekt Erneuerung Pass und ID beläuft sich auf knapp über 16 Millionen Franken. Die Preise für das Grundmodell von Identitätskarte und Pass sollen sich für die Bürgerinnen und Bürger gemäss Beschluss des Bundesrates im heutigen Rahmen bewegen. Für die neuen Ausweise sollen im Vergleich zu heute keine weiteren Personendaten erfasst und gespeichert werden.

Auswahl bei der Identitätskarte

Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen künftig bei der Identitätskarte, wie 2009 angekündigt, die Wahl haben zwischen einem Modell mit und ohne Chip. Der Bundesrat sieht voraussichtlich ab 2016 vier verschiedene ID-Modelle vor. Die ID ohne elektronischen Chip wird das Grundmodell bilden, welches wie die heutige ID verwendet werden kann. Daneben wird es neu ein ID-Modell mit elektronisch gespeichertem Foto und zwei Fingerabdrücken geben, welches das gleiche Sicherheitsniveau wie der heutigen Pass und die Identitätskarten anderer europäischer Staaten aufweisen und den bestmöglichen Schutz gegen Identitätsmissbrauch bieten wird. Das dritte Modell soll auf dem Chip eine elektronische Identität für E-Government und E-Business-Anwendungen enthalten. Das vierte Modell schliesslich kombiniert die elektronisch gespeicherten biometrischen Daten mit der elektronischen Identität.

Das Grundmodell wird in jenen Kantonen, die das so vorsehen, weiterhin auf den Gemeinden bezogen werden können. Die Modelle mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten werden wie der Pass in den kantonalen Passzentren ausgestellt. Die Identitätskarte soll weiterhin vollständig von der Privatwirtschaft hergestellt werden. Der Auftrag wird öffentlich ausgeschrieben.

Erscheinungsbild des Passes soll erhalten bleiben

Auch der Schweizer Pass soll bis 2016 erneuert, die Generalunternehmerrolle für Produktionsanlagen, Papier, Umschlag, Sicherheitsmerkmale, Chip usw. öffentlich ausgeschrieben werden. Das heutige Erscheinungsbild des Passes soll gemäss Beschluss des Bundesrates möglichst erhalten bleiben. Auch sollen die gleichen biometrischen Daten gespeichert werden wie heute, also das Foto und zwei Fingerabdrücke. Die mit dem Pass 10 eingeführte und international harmonisierte Technologie zur Speicherung dieser Daten auf dem Chip und zu deren Schutz soll beibehalten werden, unter Beachtung allfälliger Weiterentwicklungen.

Erneuert werden auch die Reisedokumente für ausländische Personen, die das Bundesamt für Migration ausstellt. Hergestellt werden sollen diese Dokumente und der Pass weiterhin im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL).

Jährlich mehrere Hunderttausend Ausweise

Der Schweizer Pass und die Identitätskarte dienen zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der Identität der Inhaberin oder des Inhabers. Jährlich werden rund 500’000 Pässe und 750’000 Identitätskarten ausgestellt.

Quelle: Der Bundesrat
Bild: www.schweizerpass.ch  

 

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