Bern, 07.12.2011 – Die separate Sammlung und Verwertung von Batterien ist kostenintensiv. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in Zukunft für sämtliche Batterietypen über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben.
Bisher unterlagen nur Haushaltsbatterien dieser Regelung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Verordnung in diesem Sinn angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation