Gemeinden und Zivilschutzorganisationen in 25 Kantonen haben in den Jahren 2003 bis 2009 die Erwerbsersatzordnung EO dazu gebraucht, eigene Lohnkosten einzusparen. Die Schadensumme beläuft sich auf rund 6 Millionen Franken, von denen bis heute 3,3 Millionen zurückbezahlt sind. Das geht aus dem Bericht „Missbräuchliche Abrechnung von geleisteten Zivilschutztagen“ hervor, den der Bundesrat verabschiedet hat.
Um Missbräuche künftig zu unterbinden, will der Bundesrat auch für den Zivilschutz ein gesamtschweizerisches zentrales Datenführungssystem aufbauen und die Aufsichtsrolle des Bundes vertieft prüfen. Die dafür notwendige Modernisierung des EO-Registers ist bereits in Gang.
Missbrauch war gesamtschweizerisches Phänomen – Bern, Tessin und Waadt mit den höchsten Rückforderungs-Summen
Der Missbrauch der EO durch die Gemeinden war in den Jahren 2003 bis 2009 ein gesamtschweizerisches Phänomen. Nur gerade im Kanton Uri wurde keine EO-Entschädigung entdeckt, die zurückgefordert werden musste. Nach dem Beginn der Untersuchungen nahm die Anzahl der Fälle zwar ab, aber selbst im letzten Untersuchungsjahr mussten noch in zehn Kantonen Rückforderungen gestellt werden. Die höchsten Rückforderungen betreffen die Kantone Bern mit 1,36 Mio., Tessin mit 1,27 Mio. und Waadt mit 1,04 Mio. Franken.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV überprüfte zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS insgesamt über 60‘000 EO-Anmeldungen. In rund 1‘100 Fällen stellte das BSV Rückforderungen in Höhe von insgesamt nahezu 6 Millionen Franken. Davon sind bis heute rund 3,3 Millionen zurückerstattet worden. Ein Teil der Rückforderungen ist verjährt, weil die Abklärungen der Kantone zu lange dauerten oder weil die Zivilschutzorganisationen den Rechtsweg ausschöpften. In den Kantonen Aargau, Solothurn und Tessin hat das BSV Schadenersatzverfahren eingeleitet, die gegenwärtig noch vor Bundesverwaltungsgericht hängig sind.
Die Untersuchungen des BSV zeigen, dass die Reform des Bevölkerungsschutzes im Jahr 2004 den Missbrauch der EO begünstigte. Mit dieser Reform ging ein grosser Teil der Zivilschutzaufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Kantone über, die es versäumten, das Bewilligungsverfahren für Zivilschutzeinsätze zugunsten der Gemeinschaft oder seine Umsetzung neu zu regeln. Kaum kontrolliert wurde, ob die gesetzlich zulässigen Obergrenzen für Dienstleistungen des Zivilschutzes eingehalten wurden. In vielen Kantonen fehlte ein zentrales Schutzdienstregister, das für eine wirksame Kontrolle unabdingbar ist, in anderen Kantonen wurden bestehende Register nicht genutzt. Einige Gemeinden haben von diesen Umständen profitiert.
Erste Hinweise auf Missbrauch 2005
Der Verdacht, dass kommunale Zivilschutzorganisationen verschiedene Einsätze und Arbeiten im eigenen Zuständigkeitsbereich als Schutzdienstleistung deklarierten und über die EO abrechneten, tauchte erstmals im Dezember 2005 auf. Das BSV startete darauf eine gesamtschweizerische Überprüfung der geleisteten Schutzdiensttage. Dabei zeigte sich, dass in vielen Gemeinden normale Verwaltungsaufgaben als Schutzdienstleistung deklariert wurden, beispielsweise die Sanierung von Wanderwegen und Spielplätzen, die Mitwirkung bei Umzügen, bei Reinigungsarbeiten, beim Rasenmähen, Heckenschneiden und Häckseldienst oder beim Aufhängen der Weihnachtsbeleuchtung. So wurden die Lohnkosten von kommunalen Verwaltungsangestellten teilweise über die EO finanziert und das Gemeindebudget entlastet.
Verbesserungen für die Zukunft
Um den Missbrauch der EO in Zukunft zu verhindern, wurden bereits verschiedene Massnahmen getroffen:
- Plausibilitätskontrollen: Das Kontrollsystem für EO-Entschädigungen für Schutzdienstleistende, das am 1. Januar 2010 eingeführt wurde, bewirkt, dass EO-Auszahlungen nach Erreichen der jährlichen Obergrenze für die jeweilige Dienstleistung erst nach Prüfung der Rechtmässigkeit durch das BABS erfolgen dürfen.
- Doppelauszahlungskontrollen: Mit dem modernisierten EO-Register bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf, das ab Ende 2012 operativ sein wird, können Doppelauszahlungskontrollen effektiver und effizienter durchgeführt werden.
- Datenführungssystem: Im Auftrag des Bundesrats wird das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bis Ende 2011 eine Gesetzesvorlage für den Aufbau einer gesamtschweizerischen zentralen Datenbank über alle Zivilschutzdienstleistungen vorlegen. In diesem Gesetz sollen auch die Einsatzmöglichkeiten des Zivilschutzpersonals präziser gefasst und Sanktionsmöglichkeiten bei Missbrauch definiert werden.
- Bundesaufsicht: Die Frage der Stärkung der Aufsichtsfunktion des Bundes beim Vollzug der Dienstleistungen muss eingehend geprüft werden.