Keine Schnapsidee: Steuerbefreiung für Fertigfondues und Kirschschokolade

Bern, 07.09.2011 – Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes schlägt der Bundesrat eine Steuerbefreiung von spirituosenhaltigen Lebensmitteln und damit eine Angleichung ans EU-Recht vor. Der Produktionsstandort Schweiz soll finanziell und administrativ entlastet werden.

Internetgrafik

Aufgrund der niedrigen betroffenen Alkoholmengen stellt diese Massnahme kein gesundheitspolitisches Risiko dar. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung einen entsprechenden Bericht zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die laufende Totalrevision des Alkoholgesetzes bietet die Gelegenheit, die Besteuerung von alkoholhaltigen Lebensmitteln zu überprüfen. Mit dem Vorschlag an das Parlament, die Besteuerung von spirituosen- und bierhaltigen Lebensmitteln zu harmonisieren, entspricht der Bundesrat einem in der Frühlingssession 2011 vom Nationalrat überwiesenen Postulat (10.4000 – Postulat Bourgeois).

Spirituosenhaltige Lebensmittel wie zum Beispiel Fertigfondue, Kirschschokolade oder Fleischpasteten werden heute ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozenten besteuert. Diese Lebensmittel lassen sich grundsätzlich ohne gesundheitliche Risiken konsumieren, da sie einen niedrigen Alkoholgehalt aufweisen.

Der Bundesrat schlägt eine Harmonisierung der Besteuerung von spirituosenhaltigen Lebensmitteln mit der bereits für bierhaltige Lebensmittel geltenden EU-Regelung vor. So sollen in Lebensmitteln enthaltene Spirituosen bis 5 Liter reinen Alkohols je 100 kg und in Pralinen bis 8,5 Liter reinen Alkohols je 100 kg von der Steuer ausgenommen werden. Schätzungsweise 90 Prozent der heute mit der Alkoholsteuer belasteten Lebensmittel würden damit steuerfrei.

Als Folge dieser Harmonisierung müssten die Lebensmittelproduzenten und -importeure 15 Mio. Franken weniger Steuern entrichten. Den betroffenen Betrieben steht es frei, die eingesparten Kosten zu investieren oder den Konsumentinnen und Konsumenten weiter zu geben. Als Anhaltspunkt dienen folgende Zahlen: Bei einer 100 Gramm Kirschschokolade macht die Spirituosensteuer 10 Rappen, bei einem Fertigfondue für 2 Personen 12 Rappen aus.

Das Parlament entscheidet über die Steuerbefreiung im Rahmen der Behandlung des neuen Spirituosensteuergesetzes.

Quelle: Der Bundesrat 

Claude Lachat Bücher Krimis - zur Website