Kondukteur mit Knarren – Bundesrat bewilligt Schusswaffen in Zügen – Mehr Sicherheit oder mehr Gefahr?

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Claude Lachat Bücher Krimis - zur Website

Werden die Löcher im Billet bald geschossen statt geknipst? 🙂

Also so recht geheuer ist einem bei dem Gedanken ja nicht: Morgens früh um 7 Uhr, die Reisenden stehen unverrückbar dicht an dich, zückt eine Bahnpolizistin in der proppenvollen S-Bahn von Winterthur nach Zürich eine Schusswaffe und richtet sie auf die Passagierin, die neben Ihnen sitzt.

Was tönt wie aus einem billigen Krimi, kann nach dem Willen des Bundesrates schon ab dem 1. Oktober Realität sein; Die künftig im Bereich des öffentlichen Verkehrs tätige Transportpolizei kann mit Schusswaffen ausgerüstet werden, dies hat der Bundesrat mit der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) entschieden, die er auf den 1. Oktober 2011 in Kraft gesetzt hat. Die Transportpolizistinnen und -polizisten müssen dieselbe Ausbildung durchlaufen wie die Angehörigen der Kantonspolizeikorps.

Die VST konkretisiert die Bestimmungen des im letzten Jahr vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST). Darin ist vorgesehen, dass alle öV-Unternehmen zum Schutz der Reisenden und der Angestellten über Sicherheitsorgane verfügen.

Warum richtige Schusswaffen in einem Zug statt Elektroschockern?

Die Transportpolizistinnen und -polizisten haben ihren Dienst in Uniform zu verrichten und können gemäss Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr mit einer Feuerwaffe ausgerüstet werden. Dies praktiziert auch Deutschland, Frankreich und Italien. Demgegenüber werden sie nicht mit Destabilisierungsgeräten (Tasern) bewaffnet, weil diese Geräte auch bei den übrigen Polizeikorps nur von Spezialeinheiten verwendet werden.

Sicherheitsdienstler haben weniger Befugnis als die Transportpolizei

Mit der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr VST regelt der Bundesrat auch die Kompetenzen des Sicherheitsdienstes, der anderen Form von Sicherheitsorganen im öffentlichen Verkehr. Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes haben weniger Befugnisse als jene der Transportpolizei und sind auch nicht mit Schusswaffen ausgerüstet. Ihre Ausbildung entspricht jener von privaten Sicherheitsfirmen.

Was halten Sie davon, dass Bahnpolizist neu mit scharfen Waffen in den Zügen und Bahnhöfen unterwegs sein dürfen? Gibt das mehr Sicherheit oder mehr Gefahr? Ist das eine gute Lösung oder könnte dieser Schuss sprichwörtlich nach hinten los gehen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung im Kommentarfeld unten!

Quelle: Bundesamt für Verkehr – Bild: SBB

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