Biel/Bienne, 11.08.2011 – Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat Abklärungen zu verschiedenen Schweizer Radio- und Fernsehsendungen getroffen, welche von Kandidatinnen und Kandidaten der bevorstehenden eidgenössischen Wahlen moderiert werden. Es kommt zum Schluss, dass keine unerlaubte Finanzierung durch die Politik vorliegt.
Das BAKOM hat in den letzten Wochen Informationen zu drei Sendungen eingeholt, welche in privaten Radio- und Fernsehprogrammen der Schweiz ausgestrahlt werden beziehungsweise werden sollen:
- „Filippos Politarena“ auf Sat.1 (Schweiz) und verschiedenen regionalen Fernsehsendern, moderiert vom Zürcher FDP-Nationalrat und Nationalratskandidat Filippo Leutenegger;
- „CC Talk“ auf Star TV, komoderiert vom Zürcher SVP-Kantonsrat und Nationalratskandidat Claudio Zanetti;
Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verbietet Werbung für politische Parteien und für Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren (Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d).
Die entsprechenden Abklärungen des BAKOM haben ergeben, dass bei den genannten Sendungen keine unerlaubten Geldflüsse stattfinden. Das heisst, dass diese Sendungen weder von den Kandidaten selber noch von den Parteien, für die sie kandidieren, finanziert werden. Auch ein Sponsoring liegt nicht vor. Da keine unerlaubte Drittfinanzierung vorliegt, sieht das BAKOM in den genannten Fällen keinen Anlass, aufsichtsrechtliche Schritte einzuleiten.
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat das BAKOM die Sendungen „Schweizerzeit TV“ auf Schweiz 5 und „Das Blocher Prinzip“ im Schaffhauser Fernsehen geprüft und keine unerlaubten Geldflüsse festgestellt.
Quelle: BAKOM – Bild: Wikipedia