Das neue Abkommen zwischen der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ist in Kraft getreten. Das Abkommen erleichtert die Möglichkeiten der Gemeinschaftsproduktion zwischen den drei Ländern.
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1984 hatte die Schweiz ein bilaterales Abkommen mit Deutschland über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen abgeschlossen, 1990 folgte ein entsprechendes Abkommen mit Österreich. Diese beiden Abkommen wurden nun durch das neue trilaterale Koproduktionsabkommen ersetzt. Mit diesem Abkommen wird die Mindestbeteiligung eines Koproduktionslandes von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Sofern die Vertragsparteien einverstanden sind, kann die Mindestbeteiligung sogar auf 10?Prozent gesenkt werden. Ausserdem sind im Rahmen des neuen Abkommens Kofinanzierungen (Gemeinschaftsproduktionen mit finanzieller Beteiligung ohne technisch-künstlerischen Beitrag) mit einem Anteil von 10 bis 20 Prozent möglich.
Auf diese Weise werden die Möglichkeiten für Gemeinschaftsproduktionen der drei Länder beträchtlich erweitert. Die bis anhin geltende Praxis hatte gezeigt, dass eine Minderheitsbeteiligung von Koproduktionsländern bei einer zu hohen obligatorischen Mindestbeteiligungsquote nur schwer zu realisieren ist, da die Produktionskosten ständig steigen. Mit der Unterzeichnung des Koproduktionsabkommens unterstreichen die drei beteiligten Länder ihre politischen Willen zur Zusammenarbeit im kulturellen Bereich.
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