Bern, 06.06.2011 – Die Schweizerische Bundesanwaltschaft kann eine Strafuntersuchung gegen Libyen wegen Geiselnahme und Erpressung im Fall der beiden Schweizer Rachid Hamdani und Max Göldi einleiten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Montag die Bundesanwaltschaft auf deren Ersuchen hin dazu ermächtigt.
Die Bundesanwaltschaft hatte beim Bundesrat im März 2011 um diese Ermächtigung ersucht, nachdem das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in der Sache bei ihr Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte. Gemäss Artikel 66 des Strafbehördenorganisationsgesetzes bedarf es eines solchen Ersuchens,
wenn es um die Verfolgung politischer Straftaten geht.
Der Bundesrat ist nun zum Schluss gekommen, dass es keine politischen Gründe gibt, die eine Strafverfolgung verunmöglichen würden. Er hat daher das Ermächtigungsersuchen der Bundesanwaltschaft gutgeheissen.
Der Bundesrat