Untersuchung gegen „Yello“-Sänger Dieter Meier abgeschlossen: Rechtsdienst verknurrt ihn zu 250’000 Franken Wiedergutmachung

Bern – Der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) hat die Untersuchung gegen Dieter Meier wegen Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflicht abgeschlossen. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem der Beschuldigte eine Wiedergutmachungszahlung von 250‘000 Franken geleistet hat.

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Der Rechtsdienst EFD führte gegen Dieter Meier im Zusammenhang mit den Beteiligungen der Campdem Development SA an der BVZ Holding SA, der Orell Füssli Holding SA sowie der Berner Oberland Bahnen AG eine verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung wegen Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflicht. Dieter Meier hatte den teilweise in die Neunziger-Jahre zurückgehenden Beteiligungserwerb seiner Campdem erst im Frühjahr 2010 erstmals offengelegt.

Diese Untersuchung wurde vom Rechtsdienst EFD eingestellt, nachdem Dieter Meier eine Wiedergutmachungszahlung von 250‘000 Franken geleistet hat. Mit der Wiedergutmachungszahlung wurde das von Dieter Meier durch die verspätete Offenlegung bewirkte Unrecht ausgeglichen. Der Rechtsdienst des EFD hat deshalb das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren in Anwendung von Artikel 53 des Strafgesetzbuches eingestellt.

Eidgenössisches Finanzdepartement
Dieter Meier, geboren am 4. März 1945 in Zürich ist ein Schweizer Konzeptkünstler und Musiker, der vor allem als Sänger der Elektropop-Formation „Yello“ bekannt ist. Meier stammt aus einer Bankiersfamilie und ist ausgebildeter Jurist.
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