Bern, 12.05.2011 – Im Rahmen des neuen Stationierungskonzepts der Armee entscheidet das VBS über die weitere militärische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf. Mit Blick auf die luftfahrtpolitische Verantwortung des Bundes soll auch ein Weiterbetrieb des Flugplatzes nach 2014 unter verstärkter ziviler Mitbenützung geprüft werden. Deshalb haben das VBS und das UVEK bis Ende 2011 die Erarbeitung einer Studie zu den Möglichkeiten und Auswirkungen einer fliegerischen Mischnutzung in Auftrag gegeben.
Gestützt auf den Entscheid des Bundesrates zum Armeebericht erarbeitet das VBS zur Zeit ein neues Stationierungskonzept der Armee, welches bis Ende dieses Jahres im Entwurf vorliegen wird. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das VBS auch darüber entscheiden, ob die Luftwaffe den Militärflugplatz Dübendorf nach 2014 weiternutzen oder aber – wie ursprünglich geplant – definitiv aufgeben wird.
Für den Fall einer Freigabe des Militärflugplatzes durch das VBS hat der Zürcher Regierungsrat eine Testplanung durchführen lassen und daraufhin beschlossen, beim Bund auf eine Aufgabe der fliegerischen Nutzung hinzuwirken. Im Entwurf des revidierten Zürcher Richtplans, der bis vor kurzem in der öffentlichen Auflage war, soll das Gelände in Dübendorf deshalb nicht mehr als Flugplatz ausgewiesen werden. Im Vorprüfungsbericht der Bundesstellen ist dazu ein Vorbehalt angebracht.
Der bestehende Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) des Bundes verlangt die Prüfung einer verstärkten zivilen Mitbenützung des Militärflugplatzes Dübendorf. Diese sich im Eigentum des Bundes befindliche Infrastruktur ist von strategischem Interesse, insbesondere mit Blick auf die steigenden Bewegungszahlen der Zivilluftfahrt. Eine massvolle Ausdehnung des zivilen Flugverkehrs in Dübendorf könnte möglicherweise dazu beitragen, den Flughafen Zürich zu entlasten und gleichzeitig auch den Weiterbetrieb des Militärflugplatzes zu sichern. Voraussetzung ist aber eine tragfähige Lösung auf der Basis eines entsprechenden Kostenteilers.
Der Bund will seine luftfahrtpolitische Verantwortung wahrnehmen. Das VBS und das UVEK haben deshalb beschlossen, die hierfür erforderliche Entscheidgrundlage zu schaffen und bis Ende 2011 eine Studie über die wirtschaftlichen, operationellen und raumplanerischen Möglichkeiten und Auswirkungen einer militärisch-zivilen Mischnutzung in Dübendorf erarbeiten zu lassen. Diese Studie soll auch die Möglichkeit anderer, nichtfliegerischer Nutzungen mitberücksichtigen.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bild: Wikipedia, Maschine Ju52 der Ju Air auf dem Flugplatz Dübendorf