Bern, 04.05.2011 – Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme die Absicht der ständerätlichen Umweltkommission (UREK-S), die Waldflächenpolitik in der Schweiz in gewissem Masse zu flexibilisieren. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat am 3. Februar 2011 dem Ständerat eine Vorlage zur Flexibilisierung der Waldflächenpolitik (09.474) unterbreitet. Die entsprechende Beratung zur Teilrevision des Waldgesetzes ist in der Sommersession 2011 geplant. Die Komissionsmehrheit will die Pflicht zum Rodungsersatz in bestimmten Fällen flexibilisieren.
Heute muss für jede Rodung ein Ersatz in Form von Aufforstungen oder ökologischen Massnahmen geleistet werden. Diese Regelung ist sinnvoll im Mittelland, wo der Wald unter grossem Siedlungsdruck ist. In den Berggebieten, wo der Wald in landwirtschaftliche Flächen hineinwächst, ist diese Regelung hingegen nicht mehr zeitgemäss.
Die UREK-S will deshalb den Kantonen die Möglichkeit geben, in Gebieten, wo sie eine Zunahme der Waldfläche verhindern wollen, eine statische Waldgrenze festzulegen. Das heisst: Ausserhalb dieser Grenze kann neu einwachsender Wald ohne Rodungsbewilligung entfernt werden. Grundsätzlich soll jedoch am bewährten System des Rodungsverbots mit der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen festgehalten werden.
In seiner Stellungnahme vom 4. Mai 2011 unterstützt der Bundesrat die von der UREK-S vorgeschlagenen Bestimmungen. Damit lasse sich die Entwicklung der Waldflächen besser steuern, und bestehende Konflikte mit anderen Nutzungen könnten so entschärft werden. Der Bundesrat begrüsst, dass am Rodungsverbot festgehalten wird. Er schliesst sich den Vorschlägen der Kommissionsmehrheit an.
Mit einer flexibleren Waldflächenpolitik ist ein erster Schritt gemacht. Die Problematik von einwachsenden Waldflächen in peripheren Gebieten soll gemäss dem Bundesrat jedoch einer weiter gehenden Betrachtung unterzogen werden. Dabei sollen auch die Raumplanungs-, Biodiversitäts- und die Landwirtschaftspolitik berücksichtigt werden.
Herausgeber: Der Bundesrat
{loadposition werbung}