Zollfreies Einkaufen neu auch für ankommende Fluggäste – neue Arbeitsstellen und Mehrerträge erwartet

Bern, 20.04.2011 – Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen auf den 1. Juni 2011 in Kraft zu setzen. Somit stehen

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Duty-free-shops in den Schweizer Flughäfen künftig auch ankommenden Passagieren offen. Aufgrund der zu erwartenden Verlagerung der Einkäufe vom Ausland in die Schweiz kann mit zusätzlichen Arbeitsstellen und Mehrerträgen in den Zollfreiläden gerechnet werden.

Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen per 1. Juni 2011 sind die gesetzlichen Grundlagen vorhanden, dass künftig auch aus dem Ausland ankommende Passagiere abgabenfrei in Zollfreiläden einkaufen können. Nach geltendem Recht müssen in Zollfreiläden gekaufte Waren aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden, damit sie von Abgaben befreit werden. Nach der Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung in Form eines Mantelerlasses (Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen) ist das nicht mehr zwingend notwendig. Das ermöglicht den abgabenfreien Einkauf auch bei Ankunft aus dem Zollausland. Die neuen rechtlichen Bestimmungen haben zudem die Anpassung von zwei Ausführungsverordnungen nötig gemacht. Es handelt sich hierbei um die Zollverordnung und um die Tabaksteuerverordnung.

Durch die Einführung des abgabenfreien Einkaufs bei der Ankunft aus dem Zollausland wird mit der Schaffung von rund 60-80 neuen Arbeitsplätzen in der Schweiz gerechnet. Der Mehrumsatz in den Zollfreiläden wird auf jährlich 50-60 Millionen Franken geschätzt, wovon jeweils rund 20 bis 23 Millionen Franken durch umsatzabhängige Mietzinseinnahmen den Flughafenbetreibern zugutekämen. Eine nennenswerte Benachteiligung des schweizerischen Detailhandels ist nicht zu erwarten. Es werden hauptsächlich Einkäufe vom Zollausland in die Schweiz verlagert. Zudem ändern die Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak, den beiden wichtigsten abgabenfreien Produkten, nicht und bei den übrigen Produkten kommt eine Wertfreigrenze von 300 Franken zum Tragen.

Weltweit kann heute bei Ankunft in 58 Ländern abgabenfrei eingekauft werden. Davon befinden sich 5 Länder in Europa (Gibraltar, Island, Norwegen, Serbien, Türkei). Der abgabenfreie Einkauf wird an den Zollflughäfen Zürich, Genf, Basel, Lugano und Bern möglich sein.

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