Italien gewährt Schweizer Firmen einfacheren Zugang zu Ausschreibungen

Bern, 08.04.2011 – Italien hat eine die Schweiz diskriminierende Massnahme im öffentlichen Beschaffungswesen aufgehoben. Der Bundesrat begrüsst diesen Schritt.

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Die Massnahme im Beschaffungswesen hatte Italien im Sommer 2010 beschlossen. Demnach mussten Anbieter aus gewissen Ländern, darunter der Schweiz, bei italienischen öffentlichen Ausschreibungen neu eine Bewilligung beim italienischen Finanzministerium einholen. Nur so erhielten sie überhaupt Zugang zur Bewerbung. Diese Massnahme wurde gegenüber der Schweiz nun aufgehoben, wie die italienischen Behörden heute der Schweiz bestätigt haben.

Der Bundesrat begrüsst die Aufhebung der Bewilligungspflicht durch Italien. Damit kommt Italien seinen internationalen Verpflichtungen aus dem WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen sowie dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über das öffentliche Beschaffungswesen nach.