Bern, 05.04.2011 – Der Zoll bietet ein neues, vereinfachtes Zollanmeldeverfahren („e-dec easy“) für Kleinsendungen im Kurierverkehr an. Damit steht den Kurierfirmen ein rascheres und
kostengünstigeres Zollverfahren zur Verfügung.
Um die Kosten im Kurierverkehr zu senken, bietet der Zoll ein neues, vereinfachtes Zollanmeldeverfahren für Kleinsendungen „e-dec easy“ an. Weil Kurierfirmen damit weniger Daten für die Verzollung erheben müssen, sinkt der Aufwand, was sich auf die entsprechenden Kosten der Unternehmen auswirken sollte. Auf die Höhe dieser Zollgebühren hat der Zoll allerdings keinen Einfluss.
Den Kurierfirmen steht es also frei, das vereinfachte Zollanmeldeverfahren sofort einzuführen. Als Kleinsendungen gelten Sendungen mit einem Gewicht bis maximal 1000 Kilogramm und einem Wert von höchstens 1000 Franken.
Die Überarbeitung des neuen Postgesetzes sowie die Forderungen des Preisüberwachers
nach einem kostengünstigen, vereinfachten Verzollungsverfahren für Kleinsendungen hat die
Zollverwaltung zum Anlass genommen, im Verfahren zugelassener Empfänger (ZE) eine
vereinfachte Zollanmeldung für Kleinsendungen zu ermöglichen.
Vereinfachte Zollanmeldung von Kleinsendungen im ZE-Verfahren
Dieses Verfahren ist sowohl für Postdienstleistungsanbieter als auch für Spediteure zugänglich
und setzt keine Postkonzession mehr voraus. Der ZE kann zollfreie Kleinsendungen –
unabhängig vom Versandkanal (Post, privater Spediteur) und unabhängig von der Dienstleistung
(Express, mit Mehrwerten) – mit einer reduzierten elektronischen Zollanmeldung (e-dec
easy) beim Zoll anmelden.
Als weitere Vereinfachung wird bei Kleinsendungen, für die der Abgabenbetrag Zoll und
MWST jeweils nicht mehr als Fr. 5.– beträgt, auf die elektronische Zollanmeldung verzichtet.
Der ZE (u.a. die Post, Kurier- und Speditionsfirmen) kann solche Sendungen künftig vereinfacht
mit einem Kleber, Stempel oder als Sammelzollanmeldung anmelden.
Folglich ist für einen Grossteil der Einfuhrsendungen nur noch eine vereinfachte (Kleber /
Stempel / Sammelzollanmeldung) oder eine reduzierte elektronische Zollanmeldung (e-dec
easy) erforderlich.
Internet: http://www.ezv.admin.ch
Eidgenössische Zollverwaltung