Bern, 30.03.2011 – Ab 1. Mai 2011 kommen die Staatsangehörigen Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei (EU-8) erstmals in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit für
Arbeitnehmer und Dienstleistungsfirmen und unbeschränkten Zugang zum Schweizer Markt. Der Bundesrat hat dies heute gutgeheissen.
Keine Beschränkung mehr für Zugang zum Arbeitsmarkt,
keine Beschränkung mehr für grenzüberschreitende Dienstleistungen
Ab dem 1. Mai 2011 beginnt eine neue Phase bei der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs. Dann läuft die Übergangsfrist gegenüber den EU-8-Staaten ab, während welcher die Schweiz nationale Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt für unselbstständig Erwerbstätige sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungerbringung aufrechterhalten konnte. Nicht mehr möglich sind dann Kontingentierung, Vorrang der Inländer vor den Ausländer sowie Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen.
Auch Selbständigerwerbende aus Bulgarien und Rumänien erhalten vollen Zugang
Auch Selbständigerwerbende der neuen Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien (EU-2) kommen in den Genuss einer Liberalisierung und erhalten vollen Zugang zum Schweizer Markt.
Die Schweizer Firmen profitieren durch günstigere Arbeitskräfte und mehr Bewerber auf Stellenangebote, Angestellte können sich im Gegenzug freuen, privat benötigte Dienstleistungen günstiger von Firmen aus dem EU-Ostraum zu beziehen. Wenn man es von der positiven Seite aus betrachtet.
Quelle: Der Bundesrat