Bern, 22.02.2011 – Das alle zwei Jahre stattfindende International Energy Forum IEF wurde Anfang der 1990er Jahre als informelle Diskussionsplattform zwischen Erdöl produzierenden und konsumierenden Staaten gegründet. Seither hat es sich zum weltweit grössten Energieministertreffen entwickelt.
Sekretariat und Organisation des IEF sollen nun auf eine finanziell solide Basis gestellt und Mitgliederbeiträge, Aufgaben, Organe und Aktivitäten in einer Charta festgeschrieben werden. Die Schweiz unterzeichnet diese Charta anlässlich der Ministerkonferenz vom 22. Februar 2011 in Riad, Saudi-Arabien.
Am International Energy Forum (IEF) nehmen neben den Mitgliedsländern der Internationalen Energieagentur (IEA) und der Organisation der Erdöl exportierenden Länder (OPEC) auch Brasilien, China, Indien, Mexiko, Russland und Südafrika teil. Die IEF-Staaten repräsentieren mehr als 90% des weltweiten Erdöl- und Erdgas-Angebots und der Nachfrage. Das Forum fördert den Dialog zwischen Energieministern und Entscheidungsträgern der Energiewirtschaft und will so zur weltweiten Energieversorgungssicherheit beitragen. Das IEF verfügt über ein ständiges Sekretariat in Riad, Saudi Arabien.
Die Finanzierung des 2001 in Riad eingerichteten permanenten IEF Sekretariats war bisher freiwillig. Ziel der Charta ist denn vor allem, die IEF Organisation für die Zukunft auf eine solide finanzielle Basis zu stellen und deren Profilierung zu verbessern. An der Erarbeitung der Charta waren rund 20 grosse Energiemächte aktiv beteiligt. Weitere rund 40 Staaten, darunter die Schweiz, wurden in regelmässigen Abständen konsultiert.
Seit der Erdölpreis 2008 Rekordhöhen erreichte, hat das IEF an Relevanz gewonnen. Es untersucht nun unter anderem, wie Preisschwankungen an den Erdölmärkten, die spekulative Marktteilnehmer anziehen und Unsicherheit auslösen, gedämpft werden können. Zwar kann das IEF keine Marktregeln aufstellen, jedoch mittels Datentransparenz und vertieften Analysen den Spielraum für Spekulation einschränken.
Da die IEF Charta keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen für die Schweiz schafft – ausser der Pflicht zur Entrichtung eines relativ geringen Mitgliederbeitrags – ist sie ein Vertrag von beschränkter Tragweite, über dessen Unterzeichnung der Bundesrat in eigener Kompetenz entscheiden kann. Er hat den entsprechenden Beschluss am 16. Februar 2011 verabschiedet.