Das Zürcher Handelsgericht hat eine Klage von Nestlé gegen Denner abgewiesen. Die von Denner angebotenen Kaffeekapseln, die in die Nespressomaschinen passen, verletzen keine Patente von Nestlé. Das Gericht brummte der unterlegenen Nestlé auch noch die Gerichtsgebühr von 12’000 Franken auf. Nestlé könnte den Entscheid aber noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Leider werden durch den Gerichtsentscheid des Zürcher Handelsgerichts die Dennerkapseln trotzdem nicht gleich wieder in die Regale des Discounters zurückkehren, denn das St. Galler Handelsgericht erliess am 11. Januar eine superprovisorische Verfügung, die Denner den Verkauf der Kapseln sofort untersagte, und diese Verfügung steht trotz dem Zürcher Gerichtsentscheid immer noch. Es handelt sich hier um zwei verschiedene parallele Verfahren.
Denner wartet jetzt auf den definitiven Entscheid des St. Galler Handelsgerichts. Vielleicht aber hat der Zürcher Entscheid zugunsten von Denner – und zugunsten der vielen Konsument, die lieber günstigere Kaffeekapseln beziehen würden – eine Signalwirkung auch nach St. Gallen.
Wie kommt der Kaffee von der Kapsel in die Tasse? Zwei verschiedene Extraktionsverfahren.
Die Richter des Zürcher Handelsgerichtes sahen keine Patentverletzung, da die Extraktionsbedingungen der Dennerkapsel anders funktionieren als in denen von Nespresso. Die Nespressokapseln bestehen gänzlich aus Aluminium und werden beim Einlegen in die Nespressomaschine durch den Mechanismus der Kaffeemaschine hinten aufgestochen und vorne mehrfach perforiert. Durch diese Öffnungen wird das Brühwasser sodann durch den in der Kapseln enthaltenen Kaffee geleitet. Im Dennersystem dagegen bestehen diese Öffnungen bereits in der Kapsel, erfordern also nicht das patentierte Öffnen durch die Nespressomaschine, die Kapsel besteht zudem aus PET und nicht aus Aluminium. Durch die bestehenden Öffnungen der Kapsel müssen sie auch einzeln luftdicht verpackt sein, damit sich das Kaffeearoma nicht verflüchtigt. Auch das im Gegensatz zu den Nespressokapseln, die in einfach Kartonschachteln ausgeliefert werden.
Denner hatte stets versichert, vor Produktionsbeginn der Kapseln durch die Firma Alice Allison SA, juristisch abgeklärt zu haben, dass keine Patentverletzung der Nespressokapseln vorliege.
Ramponiert Nestlé sein Image durch den verbitterten Kampf gegen günstigere Kapseln?
Es bleibt also nur zu hoffen, dass das St. Galler Handelsgericht bald eine Entscheidung trifft, und dass diese Entscheidung zu Gunsten der Konsument ausfällt. Nestlé scheut offenbar Konkurrenz und möchte seinen hochlukrativen Markt monopolistisch schützen.
Doch sollte Nestlé schlussendlich tatsächlich gegen die günstigen Kapseln von Denner gewinnen, und würde alleiniger Anbieter von Kaffeekapseln für das Nespresso-System bleiben, wäre es vermutlich ein Pyrrhussieg*, der Nestlé wohl viel an Kundenansehen kosten könnte und den Grosskonzern etwas unsympathisch und geldgierig erscheinen lässt. Eine Facebook-Kampagne „Bye bye Nestlé“ im Stile von „Bye bye Billag“ würde Nestlé sehr viel mehr kosten, als die paar Prozentpunkte Marktverlust an die günstigen Dennerkapseln.
*Pyrrhussieg: Der Ausdruck geht auf König Pyrrhus von Epirus (319/318–272 v. Chr.) zurück. Dieser errang zwar einem Sieg über die Römer in der Schlacht bei Asculum (Süditalien) 279 v. Chr., verlor dabei aber praktisch sein ganzes Heer und fast alle seiner Soldaten, so dass er zurückkehren musste und nicht mehr gegen die Römer weiter ankämpfen konnte und wollte und den Satz äusserte: „Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!“
Quellen: www.nzz.ch, www.wikipedia.de
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