Bern, 16.02.2011 – Der Bundesrat hat am Mittwoch dem Antrag des VBS zugestimmt und die Entsendung von bis zu sechs Kleinwaffen-, Munitions- und Sprachexperten der Schweizer Armee in die Mission der EU in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) gutgeheissen. Die Schweiz unterstützt die Operation ALTHEA seit 2004 mit einem 20 Personen umfassenden Kontingent. Es geht aber auch in diesem Staat darum, die internationale Friedensmission so rasch als möglich zu beenden. Die EU hat deshalb begonnen, mit zusätzlichen Programmen die Voraussetzungen zu schaffen, um mittelfristig die Präsenz internationaler Friedenstruppen in Bosnien und Herzegowina beenden zu können.
Unter anderem geht es darum, den Aufbau der gesamtbosnischen Streitkräfte so zu unterstützen, dass von diesen keine Gefahr für die innerstaatliche Ordnung in Bosnien und Herzegowina ausgehen kann. Zudem sind auch die Voraussetzungen zu schaffen, damit die gesamtbosnischen Streitkräfte in der Lage sind, die Verantwortung für ihre Bewaffnung und Munition vollständig zu übernehmen. Letzteres ist besonders wichtig, da grosse Bestände an Waffen und Munition im Zuge der Implementierung des Friedensabkommens von Dayton an vorbestimmten Stellen eingelagert, jedoch nicht unterhalten worden sind.
Dementsprechend kam die Operation ALTHEA zum Schluss, dass der Aufbau der entsprechenden Kompetenzen und Fähigkeiten zu erfolgen hat. Vor diesem Hintergrund gelangte der Operations Commander der Operation ALTHEA im Juli 2010 an die Schweiz und ersuchte um Unterstützung im Bereich des Aufbaus von Fähigkeiten bei der umfassenden Bewirtschaftung von Munitions- und Waffendepots.
Ein von der Schweizer Armee ausgearbeiteter Projektplan sieht vor, dass ein international zusammengesetztes Expertenteam im Rahmen der Operation ALTHEA die notwendigen Arbeiten und Ausbildungsmodule übernimmt. Das internationale Team soll unter Schweizer Führung stehen und Kleinwaffen- und Munitionsexperten aus Österreich und Schweden umfassen.
Da der Einsatz der Schweizer Experten als unbewaffneter Friedensförderungsdienst erfolgt, ist der Bundesrat für die Genehmigung des Einsatzes zuständig.