Schweiz einigt sich mit EU über Produkte-Ursprungsbezeichnungen – ausser beim Emmentaler

Im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung von geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben zwischen der Schweiz und der Europäischen Union haben die Delegationsleiter am 11. Dezember 2009 einen Abkommensentwurf und eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, welche die Etappen bis zur Finalisierung des Abkommens festlegt.

Das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1999 enthält eine Erklärung, in der beide Parteien ihre Absicht äussern, die bereits für Weine und Spirituosen geltende gegenseitige Anerkennung der Bestimmungen für geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben auf Agrarprodukte und Lebensmittel auszudehnen.

Bücher von Life Coach Fritz Dominik Buri

Nach erfolgreichem Abschluss des Abkommens wird die Schweiz den Schutz ihrer Herkunftsbezeichnungen (etwa zwanzig) auf das Gebiet der EU ausdehnen und den Bezeichnungen der EU (etwa 800) denselben Schutz in der Schweiz gewähren können.

Für den Schutz von neuen Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben, ist ein Verfahren vorgesehen, das eine regelmässige Aktualisierung des Abkommens nach sich zieht. Dieses Verfahren könnte auch für die Bezeichnung Emmentaler AOC sowie für die EU-Bezeichnungen, die den Begriff ,Emmentaler“ oder ,Emmental“ enthalten, zur Anwendung gelangen jedoch konnte für diese Bezeichnungen kurzfristig noch keine Lösung gefunden werden.

„So ein Käse“, würde die Maus vermutlich dazu sagen.

 

Internetgrafik