Bern, 02.02.2011 – Seit 2008 richtet der Bund seine Subventionen an die Kantone im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen aus. Dieses Instrument des neuen Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) hat sich im Umweltbereich grundsätzlich bewährt. Vor Beginn der zweiten Programmperiode 2012 bis 2015 hat der Bundesrat am 2. Februar 2011 Detailänderungen in drei Umweltverordnungen vorgenommen.
Im Januar 2008 wurde die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verbessert. Unter anderem im Umweltbereich haben Bund und Kantone in mehrjährigen Programmvereinbarungen gemeinsam festgelegt, welche Leistungen erbracht werden sollen und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. Diese Änderung in der Subventionspolitik im Umweltbereich hat den Handlungsspielraum der Kantone in der Umsetzung der Umweltpolitik vergrössert. Für die erste Leistungsperiode 2008 bis 2011 wurden mit allen 26 Kantonen 223 Programmvereinbarungen ausgehandelt. Die Kantone erhalten in dieser Periode rund 610 Millionen Franken Bundesmittel für die Umsetzung der in den Programmvereinbarungen vereinbarten Leistungen.
Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Subventionsmechanismus der Programmvereinbarung haben sich als positiv erwiesen. Die mit den Kantonen vereinbarten Leistungen im Umweltbereich können voraussichtlich mit einer hohen Qualität und termingerecht bis Ende 2011 erbracht werden. Mit Blick auf die bevorstehenden Verhandlungen der nächsten Programmperiode 2012 bis 2015 hat der Bundesrat am 02. Februar 2011 Detailanpassungen von Subventionsbestimmungen in drei Verordnungen des Umweltrechts vorgenommen. Die Änderungen präzisieren in erster Linie die Kriterien für die Festlegung der Höhe der Bundesbeiträge. Zudem werden die Verfahren der Subventionsgewährung verbessert. Betroffen von Änderungen sind die Wasserbauverordnung, die Waldverordnung und die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz.