Bern – Das wird Sie heute vermutlich aus Ihrem wohlverdienten Mittagsschläfchen hochfahren lassen: Heute Mittwoch, 2. Februar 2011, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 15 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des „Allgemeinen Alarms“ und des „Wasseralarms“ getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von mehr als 8000 Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung jederzeit sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS stellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern sicher, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Am 2. Februar 2011 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der „Allgemeine Alarm“ ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.