Volkszählung neu jährlich aber nur noch von 5% der Bevölkerung – aktueller, schneller und 100 Mio. günstiger

Neuchâtel, 21.12.2010 (BFS) – Die Volkszählung lieferte bisher lediglich alle 10 Jahre wichtige Informationen zur Struktur der Bevölkerung in der Schweiz. Ab 2010 erfolgt eine grundlegende Änderung: Die Volkszählung wird im Einjahresrhythmus und in neuer Form durch das Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt und ausgewertet. Der erste Stichtag für die neue Volkszählung ist der 31. Dezember 2010.

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In Zukunft wird nur noch ein kleiner Teil der Bevölkerung (ca. 5%) schriftlich oder telefonisch befragt. Um die Bevölkerung zu entlasten, werden die Informationen primär aus den Einwohnerregistern entnommen und mit Stichprobenerhebungen ergänzt.

Die Schweiz erhält damit ein modernes statistisches System. Es erlaubt, die Strukturen und die Entwicklung der Bevölkerung, der Haushalte wie auch der Gebäude und Wohnungen kontinuierlich zu beobachten. Mit der neuen Volkszählung kann der heute stark beschleunigte wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel wesentlich besser analysiert werden. Gleichzeitig können gegenüber der traditionellen Volkszählung rund 100 Millionen Franken eingespart werden.

Die vier Kernelemente der Volkszählung

  1. Die neue Volkszählung beruht als Erstes auf einer Registererhebung, die vorhandene Verwaltungsdaten auswertet. Das BFS nutzt hierzu ab 2010 die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, die Bundespersonenregister sowie das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister.
  2. Nur noch die notwendigen Informationen, die nicht in einem Register geführt werden, müssen mit ergänzenden Stichprobenerhebungen erfragt werden. Zu diesen Stichproben gehört die jährliche Strukturerhebung bei 200’000 Personen. Kantone und Städte können diese Stichprobe für ihr Gebiet vergrössern.
  3. Das dritte Element bilden die thematischen Erhebungen bei 10’000 bzw. 40’000 Personen (fünf Themen, abwechselnd eines pro Jahr).
  4. Und das letzte Element ist eine jährliche Omnibus-Erhebung zu aktuellen Themen bei 3’000 Personen.

Die neue Volkszählung deckt damit ein breites Themenspektrum ab, das von Bevölkerung und Haushalten, Familien und Wohnen über Ausbildung, Arbeit und Mobilität, Sprache und Religion bis zur Gesundheit reicht (siehe Kasten). Die ersten Ergebnisse werden Ende August 2011 (Bevölkerungsstatistiken, Gebäude- und Wohnungsstatistiken) erwartet.

Wozu Volkszählungen?

Die Statistiken der Volkszählung – zur Altersstruktur, zum Anteil der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, zum Arbeitsmarkt, zum Pendlerverhalten und zu vielen weiteren Themen – bilden eine bedeutende Informationsgrundlage für zahlreiche aktuelle Fragestellungen. Sie dienen der Planung, der Entwicklung von Strategien und der Beschlussfassung in verschiedensten Politik- und Wirtschaftsbereichen. Aufgrund der Bevölkerungszahlen werden z.B. die Nationalratssitze den Kantonen zugeteilt. Die Informationen werden auch für die Festlegung des neuen Finanzausgleichs genutzt, der die Ungleichheiten zwischen den Kantonen verringern soll. Die Wirtschaft nutzt die Bevölkerungsstatistiken zur Erstellung von Marktstudien, zur Planung ihres Personalbedarfs oder zur Auswahl von Standorten für neue Niederlassungen. In den Kantonen und Gemeinden werden die Zahlen unter anderem für die Planung von Schulklassen, Schulhäusern oder Altersheimen herangezogen. EUROSTAT, das statistische Amt der EU, und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nutzen die Resultate der Volkszählung für internationale Vergleiche.

Volkszählungen auf der ganzen Welt

In nahezu allen Staaten der Welt werden regelmässig Volkszählungen durchgeführt. Für die Volkszählung 2010 wurden von der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) gemeinsam mit EUROSTAT Empfehlungen für die Volks- und Gebäudezählungen verabschiedet. Diese beschreiben die zu erhebenden Merkmale und die empfohlenen Zusatzmerkmale, welche die internationale Vergleichbarkeit gewährleisten. Für den Kernbereich der Volkszählungsergebnisse richtet sich die Schweiz nach diesen Empfehlungen. Ebenfalls berücksichtigt werden die in der EU-Verordnung gestellten Anforderungen zur nächsten Volkszählungsrunde in Europa.

 

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