Besserer Schutz für Berg- und Alpprodukte

Bern, 16.12.2010 – Echte Erzeugnisse aus dem Berggebiet und aus der Alpwirtschaft sollen noch besser geschützt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat deshalb die Berg- und Alp-Verordnung aufgrund der bisherigen Erfahrungen überarbeitet.

Seit dem 1. Januar 2007 reserviert die Berg- und Alpverordung die Begriffe „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel aus dem Berggebiet und der Alpwirtschaft und schützt damit die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung. Mit der vorgeschlagenen Revision der Verordnung sollen in erster Linie die Anforderungen an die Kontrolle und Zertifizierung der Berg- und Alpprodukte präzisiert werden. Neu sollen auch Alpkäse und andere Alpprodukte dem Kontrollverfahren unterstehen und zertifiziert werden. Das Kontrollverfahren soll einfach, aber effizient ausgestaltet werden und die Authentizität und Glaubwürdigkeit der Alpprodukte weiter verbessern. Neu sollen auch Übersetzungen der in der Schweiz gebräuchlichen Sprachen sowie abgeleitete Begriffe besser geschützt werden. Damit soll verhindert werden, dass Phantasiebezeichnungen wie z.B. „Alp Beef“ oder „Mountain Tea“ zur Umgehung der Berg- und Alpverordnung verwendet werden können.

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Zudem thematisiert die Verordnungsrevision die Frage, ob der Bund staatliche Logos für Berg- und Alpprodukte festlegen soll: Das Landwirtschaftsgesetz sieht eine entsprechende Rechtsgrundlage vor, die revidierte Verordnung soll dem Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die Kompetenz zur Schaffung der staatlichen Logos für Berg- und Alpprodukte übertragen.

Bis Mitte Februar 2011 haben die interessierten Kreise Gelegenheit, zum Revisionsentwurf Stellung zu nehmen.

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