Junge wollen lieber helfen als kämpfen

Bern – Nachdem im April 2009 für die Zulassung zum Zivildienst die Tatbeweislösung in Kraft getreten war, stieg die Zahl in den ersten zwölf Monaten der Tatbeweislösung von rund 2’000 auf über 8’500. An seiner Sitzung vom Freitag hat der Bundesrat nun einen Bericht des VBS gutgeheissen, in dem eine Reihe von Massnahmen aufgelistet sind. So sollen am Zivildienst interessierte Rekruten zu einem „Gespräch Zivildienstgesuche“ aufgeboten werden.

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Ab Beginn der Frühjahrsrekrutenschule 2011 werden im Dienst stehende Rekruten, die ein Zivildienstgesuch einreichten oder einreichen wollen, innert vier Wochen in einem Rekrutierungszentrum ein sogenanntes „Gespräch Zivildienstgesuche“ durchlaufen. Dabei soll mit einem strukturierten Interview geklärt werden, welches die Gründe für das Gesuch sind: Gründe im Zusammenhang mit dem Militärdienst, psychische oder physische Probleme, Reaktion auf ein bestimmtes Vorkommnis im Dienst, Motivationsprobleme. Beruft sich der Rekrut unmissverständlich auf Gewissensgründe, wird das Gespräch abgebrochen, um nicht den Eindruck zu erwecken eine Gewissensprüfung durchzuführen.

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