Bern, 30.11.2010 – Jetzt soll Schluss sein mit im Autoindex nachsehen, wem der dicke Porsche Cayenne vor dem Nachbarshaus gehört oder wie die attraktive Blondine mit dem kleinen Peugeot in der Firmentiefgarage heisst – und wo genau sie wohnt. Dies alles ist in vielen Kantonen nämlich einfach aus den Autonummernindexen ersichtlich oder nachfragbar. Dies soll sich nun endlich ändern: Daten der Automobilistinnen und Automobilisten sollen zukünftig besser geschützt…
… werden. Wer aufgrund der Autonummer die Halterdaten eines Fahrzeugs wissen will, erhält diese Auskunft nur noch in bestimmten Fällen und braucht dafür künftig eine schriftliche Begründung.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Aufhebung dieser vorbehaltlosen Datenbekanntgabe. Er möchte dadurch dem Persönlichkeits- und dem Datenschutz Rechnung tragen. Mit den wachsenden Möglichkeiten der Verknüpfung von Daten sei das Risiko von Missbräuchen stark angestiegen.
Weiterhin zugänglich sind die Autonummer-Daten für Behörden und Polizei. Privatpersonen sollen nur noch im Zusammenhang mit einem Unfall oder mit Blick auf ein Verfahren Einsicht in die Halterdaten erhalten. Begründete Gesuche sind schriftlich ans kantonale Strassenverkehrsamt zur richten. Das Parlament wird sich voraussichtlich in der Frühlingssession 2011 mit dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung befassen.