Bern, 23.11.2010 – Bundesrat Johann Schneider-Ammann und die Minister der Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, haben heute in Genf die Minister der Mitgliedsstaaten der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan getroffen, um formell Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen* aufzunehmen. Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung haben die EFTA-Staaten und die Staaten der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan formell ihr Ziel bestätigt, im Hinblick auf die Errichtung von Freihandelsbeziehungen umfassende Verhandlungen aufzunehmen. Bei dieser Gelegenheit wurden die Delegationen der Zollunionstaaten…
…von der russischen Ministerin für Wirtschaftsentwicklung Elvira Sachipsadowna Nabiullina, dem belarussischen Wirtschaftsminister Nikolai Snopkow und der kasachischen Ministerin für Wirtschafts-entwicklung und Handel Schanar Aitschanowa angeführt.
Die künftigen Freihandelsverhandlungen sollen den Warenverkehr, die Handels-erleichterungen, den Dienstleistungshandel, die Investitionen, den Wettbewerb, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sowie das öffentliche Beschaffungswesen umfassen. Die erste Verhandlungsrunde ist im Januar 2011 geplant.
In Bezug auf den Warenverkehr sind Russland, Belarus und Kasachstan zusammen der fünftwichtigste Absatzmarkt und der viertwichtigste Zulieferer der EFTA-Staaten ausserhalb der Europäischen Union. 2009 beliefen sich die Schweizer Exporte in diese drei Länder auf 2,4 Milliarden Franken (hauptsächlich Chemikalien und pharmazeutische Produkte, Maschinen und Elektroapparate) und die Importe auf 1,4 Milliarden Franken (hauptsächlich Energieträger – insbesondere Erdölbrennstoffe -, Edelmetalle, Chemikalien). Russland ist eine wichtige Destination für schweizerische Direktinvestitionen im Ausland. Ende 2008 betrugen diese Investitionen etwa 5,4 Milliarden Franken. In Belarus und Kasachstan ist die Höhe der schweizerischen Direktinvestitionen relativ bescheiden.
Freihandelsbeziehungen mit Russland und den weiteren Mitgliedern der Zollunion werden mit positiver Wachstumswirkung zu grösserer Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf diesen Märkten sowie zu allgemein verbesserten Rahmenbedingungen für den Handel mit diesen Ländern beitragen. Ein solches Abkommen wird auch zur erleichterten Integration der Mitgliedsländer der Zollunion und zur engeren Beteiligung an der regionalen Wirtschaftszusammenarbeit und Wirtschaftsintegration in Europa beitragen.
Die EFTA-Staaten und Russland hatten die Aufnahme von Verhandlungen über ein weitreichendes Freihandelsabkommen auf Grundlage der gemeinsamen Machbarkeitsstudie von 2008 vereinbart. Diese Studie hatte die Schaffung der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan auf den 1. Januar 2010 noch nicht berücksichtigt. Nach Klärung der Auswirkungen dieser Zollunion auf die Freihandelsverhandlungen mit den EFTA-Staaten haben die Schweiz und die übrigen EFTA-Staaten ihre Verhandlungsmandate auf die beiden weiteren Zollunionsmitglieder ausgedehnt.
*Was ist ein Freihandelsabkommen – HappyTimes macht Dich schlau!
Mit einem Freihandelsabkommen wird der Freihandel im Rahmen der Zoll- und Barrierefreiheit des Handels zwischen den Vertragspartnern gesichert. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. Ein- und Ausfuhrverbote sowie Kontingente) werden abgeschafft. Gegebenenfalls verbieten Freihandelsabkommen auch andere staatliche Eingriffe wie Subventionen. In neueren Freihandelsabkommen sind oft auch Verträge über das Geistige Eigentum und Einschränkungen für staatliche Beteiligungen an Unternehmungen bzw. Wirtschaftssektoren enthalten. Aus mehreren Freihandelsabkommen oder durch multilaterale Abkommen können Freihandelszonen entstehen.
Quellen: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Wikipedia