Am 18. Mai 2010 wurde mit sagenhaften 133’000 Unterschriften (nötig wären nur 100’000) bei der Bundeskanzlei die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen eingereicht und soll gemäss heutiger Mitteilung des Bundesrates dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorgelegt werden.
Das Bundesgesetz bietet noch keinen ausreichenden Schutz vor dem schädlichen Passivrauch für Arbeitnehmende in der Gastronomie, die in bedienten Fumoirs oder sogenannten Raucherlokalen servieren, und dazu die umstrittenen Zusatzverträge unterschreiben müssen, in denen sie sich mit der gesundheitlichen Gefährdung ihres Körpers durch Passivrauchens schriftlich einverstanden erklären müssen. Meist mit der Angst im Nacken einer Kündigung bei Nichtunterzeichnung.
Diese Gesetzeslücke zu Lasten des Servierpersonals soll mit der Volksabstimmung nun geschlossen werden.
Wann die Initiative vors Volk gelangt ist noch nicht genau bestimmt.