Bern, 17.11.2010 – Der Bundesrat hat die Revision der Prüfungsverordnung MedBG sowie der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen genehmigt.
Die revidierte Prüfungsverordnung MedBG enthält eine Reihe von technischen Anpassungen, wie zum Beispiel die Einführung einer Entschädigung für standardisierte Patientinnen und Patienten. Zudem sieht sie eine Senkung der Gebühren für die eidgenössischen Prüfungen in den universitären Medizinalberufen vor. Denn studentische und universitäre Kreise sowie verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben sich gegen die Beträge gestellt, die in der derzeitigen Verordnung ursprünglich vorgesehen waren. Daher wurden diese Gebühren gestützt auf den Durchschnitt anderer vergleichbarer Prüfungsgebühren herabgesetzt. Von nun an betragen sie für die Humanmedizin 1500 Franken, für die Chiropraktik und die Pharmazie 1300 Franken sowie für die Zahn- und Tiermedizin 1000 Franken.
In der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen werden zwei neue eidgenössische Weiterbildungstitel in Offizinpharmazie und Spitalpharmazie eingeführt. Damit werden Titel, die seit Langem auf privatrechtlicher Grundlage vergeben werden, auf Bundesebene anerkannt, ohne dass sich daraus Folgen für die Gesundheitskosten oder die Versicherungen ergeben. Zudem sieht die Verordnung vor, den eidgenössischen Weiterbildungstitel in Allgemeinmedizin aufzuheben und einen eidgenössischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin einzuführen. Mit dieser Revision kommt die Schweiz einer Forderung der Europäischen Kommission nach. Zudem wird mit der Weiterbildung in Allgemeiner Innerer Medizin, die zwei Ausrichtungen – Spital und ambulante Praxis – umfasst, die Hausarztmedizin gestärkt.
Die beiden revidierten Verordnungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.