Bern, 09.11.2010 – Bund, Kantone, Städte und Gemeinden koordinieren ihre Anstrengungen in der Armutsbekämpfung in der Schweiz. Dazu haben sie sich heute in einer gemeinsamen Erklärung zum Abschluss der Nationalen Armutskonferenz in Bern verpflichtet.
Insbesondere sollen die Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich verbessert, die Bemühungen für die (Wieder-)Eingliederung von Armutsbetroffenen oder –gefährdeten in den Arbeitsmarkt verstärkt und die Familienarmut gezielt bekämpft werden. Die gemeinsame Erklärung hält fest, welche Akteure sich schwergewichtig für welche Ziele einsetzen werden.
Auf Einladung des EDI nahmen die wichtigsten institutionellen Akteurinnen und Akteure, Armutsbetroffene und weitere Interessierte an der Nationalen Armutskonferenz in Bern teil, um die Ende März 2010 vom Bundesrat verabschiedete Strategie zur Armutsbekämpfung zu diskutieren und um zu entscheiden, welche zentralen Massnahmen gemeinsam umgesetzt werden sollen.
Beschlüsse zur Umsetzung der Armutsbekämpfungs-Strategie
Die heute durchgeführte Konferenz bot die Gelegenheit, sich mit der Strategie zur Armutsbekämpfung des Bundes und den Positionen der zentralen Akteurinnen und Akteure auseinander zu setzen. Schwerpunktthemen der Diskussionen waren die Wiedereingliederung von armutsgefährdeten und -betroffenen Personen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) sowie Ergänzungsleistungen für Familien als eine mögliche Massnahme zur Bekämpfung der Familienarmut.
In einer gemeinsamen Erklärung wurden die prioritären Handlungsfelder der Akteurinnen und Akteure und die weitere Zusammenarbeit festgehalten. Diese Erklärung wurde zum Schluss der Konferenz gemeinsam unterzeichnet von Bundesrat Burkhalter für den Bund, von Regierungsrätin Katrin Hilber (SG) für die Kantone, von Stadtrat Martin Waser (Zürich) als Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik und von Ulrich König als Direktor des Schweizerischen Gemeindeverbands. Gemäss der Erklärung konzentriert sich der Bund auf die Verbesserung der Zusammenarbeit der Systeme und Institutionen der sozialen Sicherheit sowie der Berufsbildung. So sollen die Zusammenarbeit der Institutionen (interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ) verstärkt und bestehende Massnahmen optimiert und ergänzt werden. Zu diesem Zweck werden eine nationale IIZ-Steuerungsgruppe, ein IIZ-Entwicklungs- und Koordinationsgremium und eine IIZ-Fachstelle eingerichtet. Die Kantone und Städte legen einen Schwerpunkt auf Massnahmen zur gezielten Bekämpfung der Familienarmut. Sie stellen zudem die Frühförderung ganz oben auf ihre politische Agenda. Die Gemeinden wollen die Zusammenarbeit untereinander sowie mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft vor Ort intensivieren. Alle drei politischen Ebenen arbeiten mit den entsprechenden Nichtregierungsorganisationen zusammen.
Grundlage: Bericht des Bundesrats über Strategie zur Armutsbekämpfung
Die Nationale Armutskonferenz sowie der bundesrätliche Bericht „Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung“ fügen sich in die Aktivitäten anderer europäischen Staaten ein, welche im Rahmen des „Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ 2010 unternommen werden. Die Strategie ist die Grundlage für ein gemeinsames Angehen der drei prioritären inhaltlichen Schwerpunkte im Bildungsbereich, bei der (Wieder-)Eingliederung von Armutsbetroffenen oder -gefährdeten in den Arbeitsmarkt sowie bei der Bekämpfung der Familienarmut.