Geldsegen für Kantone – Bund zahlt 112 Millionen mehr Finanzausgleich

Der Bundesrat hat sich mit den Kantonsregierungen darauf geeinigt, den Bundesbeitrag an den Ressourcen- und Lastenausgleich dauerhaft um 112 Millionen pro Jahr zu erhöhen.

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Der Bund und die Kantone stehen in den kommenden Jahren vor grossen finanzpolitischen Herausforderungen. Gegenseitige Lastenabwälzungen müssen in dieser Situation vermieden werden. In einer Verständigungslösung zu verschiedenen anstehenden Geschäften mit erheblichen finanziellen Auswirkungen haben der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) diesen Grundsatz, der im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erarbeitet wurde, erneut bekräftigt.

Die vier Gegenstände der Einigung

Der Beitrag des Bundes an den Finanzausgleich wird dauerhaft um 112 Millionen Franken erhöht. Die im Wirksamkeitsbericht zur NFA nachträglich festgestellte Abweichung von der Haushaltsneutralität der NFA wird damit dauerhaft kompensiert. Der Betrag von 112 Millionen entspricht der errechneten Schlechterstellung der Kantone von 100 Millionen zuzüglich einer dauernden Verzinsung der 2008-2011 entgangenen 400 Millionen. Der Bundesrat wird die entsprechende Botschaft an die eidgenössischen Räte noch vor der Wintersession verabschieden.

Die Kantone verpflichten sich im Gegenzug, in den vorgesehenen Anhörungen der Finanzkommissionen das KOP 12/13 zu unterstützen. Fünf Massnahmen lehnen die Kantone allerdings ab. Diese betreffen die Erhöhung der abgeltungsberechtigten Mindestnachfrage im Regionalen Personenverkehr, Kürzungen bei Projektbeiträgen an die Universitäten sowie Beitragskürzungen im Bereich der Ergänzungsleistungen, des Forstwesens und der landwirtschaftlichen Beratung. Der Bundesrat wird die Forderung der Kantone, auf diese Massnahmen zu verzichten, in den parlamentarischen Beratungen unterstützen. Insgesamt betragen die Mindereinsparungen 52 Millionen. Das entspricht 3 Prozent des Gesamtvolumens des KOP 12/13.

Die Kantone akzeptieren im Weiteren den Grundsatz, dass dem Bund durch den Neuen Netzbeschluss Nationalstrassen (NEB) keine nicht finanzierten Mehrbelastungen entstehen dürfen. Dieser Beschluss sieht vor, dass 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz überführt werden. Dem Bund erwachsen daraus Betriebs- und Unterhaltskosten von 105 Millionen sowie Ausbaukosten von 200 Millionen pro Jahr. Ein von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund-Kantone ausgearbeitetes Kompensationskonzept sieht vor, die Strassenbeiträge des Bundes an die Kantone um 105 Millionen zu kürzen und den Mineralölsteuerzuschlag um 3 Rappen zu erhöhen; das ergibt Mehreinnahmen von rund 200 Millionen. Vor den Sommerferien starteten das UVEK und das EFD dazu eine Anhörung bei den Kantonsregierungen. Als Alternative wird das UVEK nun prüfen, die Strassenbeiträge nur um 30 Millionen zu kürzen und stattdessen die für den Nationalstrassenbau verfügbaren Mittel um 270 ( statt 200) Millionen zu erhöhen. Kommt diese Lösung nicht zustande, wird zwischen Bund und Kantonen neu verhandelt. Für diesen Fall wird auch ein (Teil-)Verzicht auf NEB in Betracht gezogen.

Schliesslich war auch der Härteausgleich Gegenstand der Diskussionen. Dieser geht an einzelne ressourcenschwache Kantone und dient dazu, Härten aufzufangen, die beim Übergang zum Neuen Finanzausgleich entstanden sind. Ab 2016 wird dieser Beitrag des Bundes, der sich gegenwärtig auf 244 Millionen beläuft, jährlich um 5 Prozent gekürzt. Bund und Kantone einigten sich darauf, dass sie zu gegebener Zeit prüfen wollen, wie die frei werdenden Bundesmittel den kantonalen Interessen entsprechend eingesetzt werden können.

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