Bern, 21.10.2010 – Die OECD hat am 21. Oktober 2010 ihren Bericht „Aktivierungspolitik im Schweizer Arbeitsmarkt“ veröffentlicht und zeichnet insgesamt ein positives Bild der Schweizer Arbeitsmarktpolitik. Der OECD-Bericht „Aktivierungspolitik im Schweizer Arbeitsmarkt“ zeichnet ein detailliertes Bild über die Arbeitslosenversicherung und liefert aufschlussreiche Erkenntnisse zur aktuellen Arbeitsmarktpolitik der Schweiz. Die externe Analyse durch die OECD stellt einen wichtigen internationalen Erfahrungsaustausch dar und ist für die Schweiz bei der Weiterentwicklung der eigenen Arbeitsmarktpolitik von Bedeutung.
Das föderalistische System der Schweiz in der Arbeitsmarktpolitik wird von verschiedenen Partnern getragen und massgeblich von der guten Zusammenarbeit zwischen den Institutionen geprägt. Verbesserungspotentiale und Herausforderungen werden im Bericht deshalb vorwiegend bei der Koordination und Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren formuliert. Die Schweiz hat einige Kritikpunkte der OECD erkannt und Massnahmen zur Verbesserung eingeleitet. Der Bericht liefert wertvolle Hinweise für weitere Optimierungen.
In der Arbeitslosenversicherung steuert der Bund die Kantone und gibt ihnen messbare Ziele vor. Die Zieleerreichung wird durch die jährliche Wirkungsmessung anhand von vier Kriterien – Dauer der Arbeitslosigkeit, Anzahl Zugänge bei den Langzeitarbeitslosen, Anzahl Aussteuerungen, Anzahl Wiederanmeldungen – überprüft. Damit wird in der Schweizer Arbeitsmarktpolitik der Fokus auf eine rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelegt. Mit dieser Wirkungsorientierung wurden in der Schweiz bisher gute Erfahrungen gemacht. Die föderalistische Organisation ermöglicht den Kantonen eine grosse Flexibilität, punktuelle Innovationen sowie adäquate und effiziente Problemlösungen in der Arbeitsmarktpolitik.
Ein zentrales Instrument zur Erzielung von Wirkung sind die arbeitsmarktlichen Massnahmen. Gerade bei der Ausgestaltung dieser Massnahmen zeigen sich die Vorteile des föderalistischen Systems der Schweiz. Die Kantone entwickeln durch die Nähe zum regionalen Arbeitsmarkt innovative Massnahmen, mit denen sie gezielt auf Entwicklungen und Eigenheiten in ihrem Arbeitsmarkt reagieren sowie gegenseitig Erfahrungen austauschen können.
Zur besseren Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit bei Personen, die nicht bei der Arbeitslosenversicherung bezugsberechtigt sind, soll die Zusammenarbeit der Arbeitslosenversicherung mit der Sozialhilfe verbessert werden. Durch eine solche verstärkte Zusammenarbeit können Langzeitarbeitslose besser erfasst und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das SECO führt zur Zeit Gespräche mit den Kantonen und der Sozialhilfe, um in der Zusammenarbeit Fortschritte zu realisieren. Bereits heute arbeitet die Arbeitslosenversicherung auch eng mit den privaten Arbeitsvermittlern zusammen.