Auch Bundesrat will dem Volk mehr Rechte geben – Gegenvorschlag zur AUNS-Initiative „Staatsverträge vors Volk“

Bern, 01.10.2010 – Wie die AUNS will auch der Bundesrat das obligatorische Referendum bei Staatsverträgen massvoll ausweiten und damit dem Volk in der Aussenpolitik mehr Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen. Diesen direkten Gegenentwurf stellt er der Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“ der „überparteilichen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz AUNS“ gegenüber.

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Am 11. August 2009 hat die überparteiliche Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz AUNS (www.auns.ch) die Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vor das Volk)“ mit 108 579 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Volksinitiative will mit einer Ergänzung von Art. 140 der Bundesverfassung das obligatorische Referendum erheblich ausweiten: Künftig sollen dem Volk und den Kantonen völkerrechtliche Verträge in „wichtigen Bereichen“ zwingend zur Abstimmung unterbreitet werden. Ein Volks- und Ständemehr soll überdies für neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder für neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken erforderlich sein.

Der Bundesrat anerkennt doch das Bemühen der Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“, dem Stimmvolk eine grössere Beteiligung in der Aussenpolitik zu ermöglichen. Er will deshalb das Referendumsrecht optimieren und der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Danach soll für Staatsverträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung stehen, das obligatorische Referendum eingeführt werden.

Gegenentwurf möchte aussenpolitischen Spielraum für den Bundesrat grösser machen

Der direkte Gegenentwurf nimmt die berechtigten Anliegen der Volksinitiative auf, vermeidet aber deren Nachteile. Die Volksinitiative ist insbesondere interpretationsbedürftig. So ist etwa unklar, was unter Staatsverträgen in „wichtigen Bereichen“ zu verstehen ist. Der Auslegungsspielraum ist derart gross, dass erst eine längere Praxis Klarheit schaffen würde. Die Volksinitiative würde zudem hauptsächlich das Gewicht der Kantone verstärken und den Kantonen auch bei Vorlagen, die sie nicht direkt und nachhaltig betreffen, ein Vetorecht über die Mehrheit der Stimmberechtigten gewähren. Schliesslich drohen die nachgelagerten Referendumsrechte den aussenpolitischen Spielraum der Schweiz einzuschränken.

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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