Bern, 08.09.2010 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2010 die Gesuche von nicht weniger als zwölf Kantonen genehmigt, im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2010 Versuche zu Vote électronique durchzuführen. Es handelt sich um die Kantone …
…Zürich, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf. Damit kommen gegenüber der Volksabstimmung vom 26. September fünf neue Kantone hinzu, die ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglichen. Im Weiteren handelt es sich bei der Abstimmung vom 28. November um den ersten Versuch von Vote électronique zu einer Volksinitiative mit Gegenentwurf.
Die sieben Konsortiumskantone, die eine Kopie des Zürcher E-Voting-Systems verwenden – Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau – können einen weiteren Versuch mit ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten durchführen. Es handelt sich dabei um rund 22 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte.
Mit der Genehmigung auf Antrag der Bundeskanzlei ermöglicht es der Bundesrat maximal 190 000 Stimmberechtigten, das entspricht 4,1 Prozent der schweizerischen Stimmbevölkerung, an der Volksabstimmung vom kommenden 28. November elektronisch abzustimmen. Sämtliche Bewilligungen wurden unter dem Vorbehalt der reibungslosen Durchführung der Vote-électronique-Versuche im Rahmen der Abstimmung vom 26. September 2010 erteilt.
Quelle: Bundeskanzlei