124 Mio. mehr Steuereinnahmen von ausländischen Superreichen für die Schweiz

Bern, 08.09.2010 – Die „Besteuerung nach dem Aufwand“, oder „Pauschalsteuer“, wie sie die Schweiz für etwa 4’500 sehr reiche Ausländer wie zum Beispiel dem Formel1-Star Michael Schumacher anwendet, soll verbessert und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Mindestlimite des besteuerten Aufwands wesentlich zu erhöhen. Durch diese Anpassungen sollen Gerechtigkeitsüberlegungen stärker gewichtet werden,…

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… ohne die Attraktivität des Standorts Schweiz für Aufwandbesteuerte zu gefährden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Vernehmlassungsverfahren zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf eröffnet.$

Wesentliche Erhöhung

Die Pauschalbesteuerung soll nach dem Willen des Bundesrats beibehalten werden. Neu soll aber der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (bisher: das Fünffache) bzw. das Dreifache des Pensionspreises (bisher: das Doppelte) betragen. Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken gelten. Die Kantone müssen ebenfalls einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen, sind aber bei der Festsetzung der Höhe frei. Sie sind ausserdem verpflichtet, die Vermögenssteuer bei der Aufwandbesteuerung mit zu berücksichtigen.

Auswirkungen der Anpassungen – 124 Millionen mehr Steuereinnahmen

Nach Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung führen die Anpassungen zu einer Erhöhung der Einnahmen des Bundes von gut 131 Millionen (im Jahre 2007) auf gut 255 Millionen Franken. Das entspricht einem Einnahmenzuwachs von jährlich 124 Millionen Franken. Er basiert auf der Annahme, dass alle derzeit Aufwandbesteuerten in der Schweiz verbleiben und ihren Steuerstatus behalten. Selbst wenn ein erheblicher Teil der rund 4’500 Aufwandbesteuerten (Zahl von 2007) die Schweiz verlassen wird, dürften noch immer Mehreinnahmen resultieren. Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes auf die Einkommens- und Vermögenssteuern der Kantone und Gemeinden lassen sich aufgrund des kantonalen Umsetzungsspielraums nicht beziffern.

Bundesrat will keine schweizweite Abschaffung der Pauschalsteuer

Trotz der vorgeschlagenen Verschärfung der Bemessungsregeln bleibt die Aufwandbesteuerung ein Instrument zur Stärkung der Standortattraktivität. Arbeitsplätze, welche mit dieser Besteuerungsform verbunden sind, dürften weitgehend erhalten bleiben. Gleichzeitig bewirken die Anpassungen, dass die Aufwandbesteuerung nicht zu einer unangemessenen Besserstellung der betreffenden Personen führt, verhältnismässig ist und transparenter wird. Die Abschaffung der Aufwandbesteuerung lehnt der Bundesrat aus volkswirtschaftlichen Gründen nach wie vor ab.

Im Kanton Zürich bereits abgeschafft – Volksinitiativen für weitere Kantone geplant

Im Februar 2009 führte eine Volksabstimmung im Kanton Zürich dort zur Abschaffung der kantonalen Pauschalsteuer. 52,9 % der Stimmberechtigten befürworteten die Abschaffung der Pauschalsteuer gegen die Empfehlung des Zürcher Kantonsrats und des Regierungsrats. Die Sozialdemokratische Partei SP der Schweiz beschloss an ihrer Delegiertenversammlung am 28. März 2009, schweizweit für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung anzugehen, und lancierte darauf in verschiedenen Kantonen Volksinitiativen.

 

Was ist die Pauschalbesteuerung genau?

Die Besteuerung nach dem Aufwand oder Pauschalbesteuerung ist eine Besonderheit des schweizerischen Steuerrechts. Sie kann nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Ermittlung des weltweiten Einkommens und Vermögens einer steuerpflichtigen Person mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden ist. Die Pauschalbesteuerung gibt es in allen Kantonen und ausserdem im schweizerischen Bundesrecht.

Die Pauschalsteuer für reiche Ausländer wird sowohl durch das Ausland als auch von Schweizer Bürger kritisiert. Andere Staaten werfen der Schweiz Steuerdumping und Anreiz zur Steuerflucht vor. In der Tat reduziert sich im Allgemeinen die Steuerlast dieser Personen. Doch hat dies weniger mit der Besteuerungsart zu tun als mit der generell niedrigeren Steuerbelastung in der Schweiz im Vergleich zu den jeweiligen Ursprungsländern.

 

Quellen: Eidgenössisches Finanzdepartement, Wikipedia

 

 

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