Der lange Arm des Gesetzes: Im Kosovo untergetauchter Ded Gecaj gefasst und zurück in die Schweiz gebracht

Bern, 02.09.2010 – Der im Kosovo untergetauchte Ded Gecaj ist heute von den Behörden im Kosovo an die Schweiz ausgeliefert worden. Er traf am Nachmittag in Begleitung von Beamten der St. Galler Kantonspolizei in der Schweiz ein und wurde der St. Galler Staatsanwaltschaft zugeführt.

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Der im Sommer 2008 untergetauchte kosovarische Staatsangehörige war am 17. Mai 2010 in der Gegend von Gjakova erneut festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Die St. Galler Behörden beantragen die Auslieferung, um Ded Gecaj in der Schweiz zur Anklage bringen, weil einerseits die mutmasslichen Sexualdelikte gegenüber der Tochter noch nicht beurteilt sind und die Staatsanwaltschaft anderseits in Bezug auf das Tötungsdelikt an Paul Spirig von Mord und nicht bloss von Totschlag ausgeht.

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Kosovo bildet das jeweilige Landesrecht. In einem Memorandum wurden die Modalitäten festgelegt, um in diesem Einzelfall die Auslieferung eines Kosovaren an die Schweiz zu ermöglichen. Nach der erneuten Festnahme übermittelten die Schweizer Behörden am 11. Juni 2010 nochmals ein formelles Auslieferungsersuchen und bestätigten damit offiziell, nach wie vor um die Auslieferung Gecajs zu ersuchen. Mit Entscheid vom 16. August 2010 erklärte das Oberste Gericht von Kosovo als letzte Gerichtsinstanz die Auslieferung an die Schweiz als zulässig. Die Übergabe Gecjas an die Schweizer Behörden konnte allerdings erst erfolgen, nachdem am 30. August 2010 noch das Justizministerium die Auslieferung bewilligt hatte.

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