Bundesrat bleibt mutig: Keine automatische Übernahme von EU-Recht, Weiterführung des bilateralen Weges

Bern, 19.08.2010 – Die Schweiz soll ihr Verhältnis zur EU weiterhin auf der Grundlage von bilateralen sektoriellen Abkommen gestalten. Dies hat der Bundesrat an seiner Europaklausur vom Mittwoch entschieden. Im Rahmen seiner Europaklausur hat der Bundesrat am Mittwoch verschiedene Szenarien und Instrumente für den weiteren europapolitischen Weg der Schweiz erörtert. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der bilaterale Weg aussenpolitisch gangbar ist und im gegenwärtigen Zeitpunkt das innenpolitisch am breitesten abgestützte Instrument der schweizerischen Europapolitik bleibt.

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Zwar ist die Fortsetzung des bilateralen Wegs schwieriger geworden. So vertritt die EU in zunehmendem Mass den Standpunkt, dass die Abkommen mit der Schweiz auf der ausnahmslosen Übernahme ihres massgeblichen Rechtsbestands und dessen Weiterentwicklung beruhen müssten. Um Lösungen, die vom EU-Rechtsbestand abweichen, muss deshalb in bilateralen Verhandlungen immer wieder hart gerungen werden. Dennoch haben nach Einschätzung des Bundesrates die Schweiz und die EU angesichts ihrer äusserst engen Beziehung ein gemeinsames Interesse, mittels spezifischer Abkommen in zahlreichen Bereichen Lösungen zu finden. Der bilaterale Weg ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des Bundesrates am besten geeignet, die notwendige Konvergenz der Interessen der Schweiz und der EU sicherzustellen.

Bei der Weiterführung des bilateralen Wegs orientiert sich der Bundesrat an folgenden Eckpunkten:

  • Die Souveränität beider Parteien und das gute Funktionieren ihrer Institutionen werden gegenseitig respektiert. Die verfassungsmässigen Entscheidverfahren der Schweiz werden eingehalten. Namentlich eine automatische Übernahme neuer EU-Rechtsentwicklungen in den von den Abkommen geregelten Bereichen ist für die Schweiz ausgeschlossen;
  • institutionelle Mechanismen sollen die Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen erleichtern;
  • das Gleichgewicht der Interessen beider Parteien bleibt gewahrt, insbesondere durch die Vermeidung neuer Zugangshürden zu den Märkten sowie durch gleichwertige Rahmenbedingungen für beide Partner;
  • die Schweiz leistet einen Beitrag an die Lastenteilung bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in Europa. In diesem Rahmen führt sie ihre Politik der Friedenssicherung, der nachhaltigen Lösungen (bspw. in der Verkehrspolitik) sowie der Bewahrung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung weiter.

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass bilateral-sektorielle Abkommen den Interessen beider Seiten Rechnung tragen können und die Beziehungen insgesamt bereichern. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Tragfähigkeit des Weges im Lichte der Verhandlungsergebnisse beurteilt werden muss. Selbstverständlich werden die anderen europapolitischen Instrumente wie bisher einer ständigen Überprüfung unterzogen, damit je nach Entwicklung Anpassungen vorgenommen werden können.

 

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