Bern, 08.07.2010 – Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) führt neu die elektronische Eingabe per E-Mail ein. Dies ermöglicht allen Nutzern von Schutzrechtssystemen, ihre Anträge und Antworten zukünftig in einfacher Weise auf elektronischem Weg rechtlich verbindlich einzureichen. Der Weg des Kunden zum Institut wird dadurch kürzer. Der neue Eingabeweg ist einfach, schnell und praktisch und bis auf wenige dokumentierte Ausnahmen für alle Verfahren im Patent-, Marken- und Design-Bereich möglich.
Pro Schutzrechtsbereich steht für die Eingabe eine spezifische Email-Adresse zu Verfügung. Jede Eingabe erhält eine Eingangsbestätigung, welche unter Anderem die Wahrung der Frist sicherstellt.
Für die Eingabe wird keine spezielle Software benötigt. Zudem hat das IGE seine bisherigen Eingaberegeln überarbeitet und vereinheitlicht, was für den Nutzer eine zusätzliche Erleichterung bedeutet. So können beispielsweise nun auch Antworten auf Beanstandungen im Prüfungsverfahren per E-Mail eingereicht werden, da das Institut neu auf die eigenhändige Unterschrift verzichtet. Der Nutzer muss auch keine digitale Signatur verwenden.
Mit der Einführung der elektronischen Eingabe und dem weitgehenden Verzicht auf das Unterschriftserfordernis nimmt das IGE eine Vorreiterrolle im E-Government-Bereich ein und bietet seinen Kunden mit diesem zeitgemässen und papierlosen Eingabeverfahren einen echten Mehrwert.
Die Nutzungsbedingungen und weitere Informationen zur einfachen elektronischen Eingabe per E-Mail finden sich auf https://ekomm.ipi.ch und auf https://www.ige.ch.
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum