Bern, 07.07.2010 – Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR und die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus erachten es als folgenschwer, dass das lange geplante Verbot von Hakenkreuz und Hitlergruss von den Bundesrät nicht eingeführt wird. Sie kritisieren die bundesrätliche Begründung, ein Verbot rassistischer Symbole sei nicht umsetzbar.
Der Hitlergruss, das Hakenkreuz und andere rechtsextreme Symbole dürfen in der Schweiz weiterhin gezeigt werden. Ein Verbot von rechtsradikalen und Neo-Nazi-Zeichen, Gesten und Emblemen sei schwierig umzusetzen, meinten die Vernehmlasser.
Mit dem am 30. Juni 2010 erfolgten Bundesratsentscheid bleiben Hitlergruss und Hakenkreuz weiterhin nicht strafbar. Man läuft also in Zukunft nicht Gefahr, beim Zeigen mit ausgestrecktem Arm auf eine Schweizer Sehenswürdigkeit gleich eine Busse zu riskieren 🙂