Bern, 06.07.2010 – Anlässlich des Staatsbesuches in Indonesien von Bundespräsidentin Doris Leuthard vom 6. bis 9. Juli mit einer Wirtschaftsdelegation konnte zusammen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie dem Ministerium für Arbeit und Migration sowie verschiedenen Unternehmensverbänden und Gewerkschaften das Projekt „Sustaining Competitive and Responsible Enterprises“ (SCORE) lanciert werden. Es zielt darauf ab, die Umsetzung und Einhaltung von Arbeitnehmerrechten in KMU in Indonesien zu fördern.
Die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten wird von Konsumenten und Akteuren des internationalen Handels zunehmend gefordert. Dabei geht es um die Grundprinzipien der IAO: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, sozialer Schutz und Arbeitssicherheit.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der IAO, dem Ministerium für Arbeit und Migration sowie ausgewählten Unternehmensverbänden und Gewerkschaften in Indonesien ein Projekt zur Umsetzung dieser Grundprinzipien auf Unternehmensebene aufgebaut. Dazu wurde am 6. Juli in Jakarta im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard eine Absichtserklärung der verschiedenen Trägerorganisationen unterzeichnet.
Die Zusammenarbeit basiert auf der Überzeugung, dass es auch für Unternehmen in Entwicklungsländern möglich ist, gleichzeitig wettbewerbsfähig zu produzieren und Arbeitnehmerrechte einzuhalten. Ein verstärkter Arbeitnehmerschutz führt häufig zu einer Optimierung von Arbeitsabläufen und besserer Arbeitsorganisation. Die konsequente Anwendung dieses Konzepts schützt Arbeitnehmende, macht die Unternehmen wettbewerbsfähiger und verschafft den KMU eine günstigere Position im internationalen Wettbewerb. So sind sie auch in Zeiten der Wirtschaftskrise besser gerüstet.
Ähnliche Projekte mit der IAO unterstützt das SECO in Vietnam, Südafrika, Ghana, Kolumbien, Indien und China. Diese Zusammenarbeit ist beispielhaft für die Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes im internationalen Handel. Dies entspricht dem mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung vom 9. Juni 2009 geäusserten Willen der Schweiz, enger mit der IAO zusammen zu arbeiten.