Der Bundesrat hat am 27. Mai 2015 eine Botschaft zur Teilrevision des Mietrechtes im Obligationenrecht zu Handen des Parlaments verabschiedet. Kernpunkt der Vorlage ist die Verbesserung der Mietzinstransparenz: Mieter sollen künftig sehen, wie viel Miete die Vormieter bezahlt hatten.
Günstigere Mieten: Standard-Formular soll ungezügelte Gier der Vermieter bremsen
Gemäss den Vorschlägen des Bundesrates soll bei einem Mieterwechsel mittels eines Formulars schweizweit der bisherige Mietzins bekanntgegeben und eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden.
Bereits heute haben die Kantone die Kompetenz zu bestimmen, dass Vermieter den Mietzins sowie die Begründung einer allfälligen Mietzinserhöhung der neuen Mieterschaft mittels eines Formulars bekanntzugeben haben. Erst 7 der 26 Kantone (Nidwalden, Zug, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich) haben von dieser Möglichkeit bislang Gebrauch gemacht. Das standardisierte Formular schafft Transparenz und erhöht die Rechtssicherheit, was im Ergebnis sowohl im Interesse der Mieter- wie der Vermieterseite liegt. Zudem ist eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung zu erwarten, ohne dass in die Preisbildung auf dem Wohnungsmarkt eingegriffen wird.
Standard-Formular soll Schweizweit zur Pflicht werden
Diese Überlegungen haben den Bundesrat dazu geführt, sich für eine schweizweite Verwendung dieses Formulars auszusprechen. Das Recht des Mieters zur Anfechtung des Anfangsmietzinses erfährt keine Änderung. Schon nach heutigem Recht kann der Mieter eine Überprüfung des Anfangsmietzinses verlangen, wenn er sich aufgrund einer Notlage oder wegen der örtlichen Marktverhältnisse zum Vertragsabschluss gezwungen sah oder wenn der Vermieter den Mietzins gegenüber dem vorherigen Mieter erheblich erhöht hat.
Quelle: Der Bundesrat