Arbeitslosenversicherung wird durch geringe Beitragserhöhung und Solidaritätsprozent gesichert

Bern, 30.06.2010 – Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat diesen Frühling die im geltenden Gesetz verankerte Schuldenobergrenze überschritten. Der Bundesrat ist in diesem Fall verpflichtet, die Lohnabzüge rasch zu erhöhen.

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Das Ausmass der Erhöhung hängt vom weiteren politischen Verlauf ab: Wenn das Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Gesetzesrevision zustande kommt und vom Volk gutgeheissen wird, ist es zur Stabilisierung und zum Schuldenabbau der Arbeitslosenversicherung nötig, die Lohnabzüge per 1. Januar 2011 um 0,5 Prozentpunkte anzuheben.

Wird die Revision angenommen, werden die Beiträge wie darin vorgesehen um 0,2 Lohnprozente erhöht. Die Anhebung ist in diesem Fall geringer, da mit der Revision Leistungskürzungen verbunden sind.

In beiden Fällen wird zusätzlich ein Solidaritätsprozent eingeführt. Das hat der Bundesrat heute beschlossen.

Staatssekretariat für Wirtschaft

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