Bern, 29.06.2010 – Heute Morgen wurden im Bundesamt für Kultur 48 Objekte präkolumbischer Herkunft an die peruanische Regierung zurückgegeben. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Restitution. Weiter ist seit fünf Jahren das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in Kraft, welches den legalen Austausch von Kulturgütern fördert, gleichzeitig aber den Missbrauch des weltweit geschätzten Kunst- und Kunsthandelsplatzes Schweiz verhindert.
Die Jahresmedienkonferenz des Bundesamtes für Kultur begann mit der Rückgabe einer Sammlung peruanischer Kulturgüter an das Ursprungsland. Es handelt sich um eine Restitution auf freiwilliger Basis einer in der Schweiz wohnhaften Privatperson. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur übernahm dabei die Vermittlung zwischen den Parteien. Im Rahmen der Medienkonferenz übergab deshalb der Direktor des Bundesamtes für Kultur, Dr. Jean-Frédéric Jauslin, 48 Objekte dem Vertreter der peruanischen Botschaft. Es geht hauptsächlich um Keramik und Stoffe der präkolumbischen Chancay- und Chimù- Kulturen (ca. 10. bis 14. Jh.n.Chr.) aus Zentral- und Nordperu.
Kulturgütertransfergesetz – eine positive Zwischenbilanz
Seit 1. Juni 2005 ist das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in Kraft. Die mit dem Vollzug betraute Fachstelle des Bundesamts für Kultur durfte anlässlich des 5. Jubiläums eine positive Zwischenbilanz ziehen.
Dank der neuen Regelung konnten Missbräuche, wie etwa die Übertragung gestohlener oder geplünderter Kulturgüter oder der Kulturgüterschmuggel, effektiver bekämpft werden. Gleichzeitig wurde der legale Austausch gefördert. Dadurch verbesserte sich neben dem Ansehen der Schweiz auch die Attraktivität des weltweit geschätzten Kunst- und Kunsthandelsplatzes. Die Bundesbehörden (Eidgenössische Zollverwaltung, Bundespolizei Fedpol, Bundesamt für Kultur) führten seit der Einführung des Gesetzes mehr als 400 koordinierte Überprüfungen von Kulturgütern durch, welche in 105 Fällen zur Einleitung eines Strafverfahrens auf kantonaler Ebene führten.
Um solche Übergabe zu erleichtern, hat die Schweiz seit 2005 bilaterale Vereinbarungen mit betroffenen Ländern unterzeichnet, namentlich Peru in 2006, Italien (2006), Griechenland (2007), Kolumbien und Ägypten (beide 2010).
Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer setzt beim Vollzug auf Information, Kooperation mit den involvierten Kreisen wie etwa freiwillige Rückgaben und – bei gesetzeswidrigen Handlungen – auf die vom Gesetz vorgesehene Repression.
Die Schweiz in das UNESCO-Welterbekomitee gewählt
Im Oktober 2009 erhielt die Schweiz mit dem besten Wahlergebnis aller bisherigen kandidierenden Länder – 104 Stimmen von 140 – einen Sitz im UNESCO-Welterbekomitee. Dieser Einsitz bietet die Möglichkeit, die Werte des Weltkulturerbes zu fördern. Das Bundesamt für Kultur koordiniert alle Kandidaturen der Schweiz für das UNESCO Welterbe und repräsentiert die bereits aufgenommenen Welterbestätten der Schweiz bei allen relevanten Fragen.