Für emissionsarme Lastwagen (Emissionsklasse EURO VI) soll auf Mitte Jahr die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) um 10 Prozent reduziert werden.
Gleichzeitig soll die LSVA an die Teuerung angepasst werden. Der Bundesrat hat heute den Grundsatzentscheid vom vergangenen 23. November bestätigt und das Bundesamt für Verkehr (BAV) ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses mit der EU zu unterzeichnen. Anschliessend wird der Bundesrat die Schwerverkehrsabgabeverordnung anpassen.
Die LSVA wird in drei Abgabekategorien gemäss dem Schadstoffausstoss der Fahrzeuge erhoben (Details siehe Tabelle im Anhang). Am höchsten ist die Abgabe in der Kategorie 1, die Lastwagen mit dem höchsten Schadstoffausstoss umfasst (Abgasklassen EURO 0 bis II), für EURO III-Lastwagen gilt die mittlere Kategorie, während die modernen EURO IV bis VI-Fahrzeuge in der Kategorie 3 am geringsten belastet werden. Ab dem 1. Juli 2012 wird den LKW der abgasärmsten Emissionsklasse VI zusätzlich ein Rabatt von 10 Prozent gewährt. Über diesen Anreiz für eine raschere Flottenerneuerung soll die Feinstaubbelastung weiter sinken. Auf den 1. Januar 2012 hatte der Bundesrat bereits beschlossen, Lastwagen der Emissionsklassen Euro II und Euro III eine Ermässigung von 10 Prozent auf der LSVA zu gewähren, sofern sie mit einem Partikelfiltersystem ausgerüstet sind.
Die LSVA ist im Jahr 2001 eingeführt worden. Wie im Landverkehrsabkommen vorgesehen wurden die LSVA-Sätze seither parallel zur Heraufsetzung der LKW-Gewichtslimite auf 40 Tonnen schrittweise erhöht. Die Sätze wurden bisher aber noch nie an die Teuerung angepasst. Diese liegt zwischen 2009 und 2011 bei rund einem Prozent. Die LSVA-Sätze werden nun auf den 1. Juli 2012 angepasst. Ein 40-Tonnen-Lastwagen, der heute im Durchschnitt 290 Franken für eine Strecke von 300 Kilometern bezahlt, wird mit 2.85 Franken zusätzlich belastet.
Gestützt auf den Beschluss 1/2012 des Gemischten Landverkehrsausschusses, der durch die Schweiz und die EU noch unterzeichnet werden muss, soll der Rabatt für EURO VI-Fahrzeuge auf den 1. Juli in Kraft treten. Die LSVA-Verordnung soll auf das selbe Datum angepasst werden, damit die aufgelaufene Teuerung ausgeglichen werden kann.
Quelle: Der Bundesrat
Bild: Daimler – Mercedes Truck Actros Bluetec