UN-Generalversammlung beschliesst biologische Vielfalt in Ozeanen besser zu schützen - WWF erfreut

Hamburg - Zwei Drittel der Ozeane sind internationale Gewässer. Bisher gab es keinen rechtlichen Rahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt der internationalen Gewässer. Die UN-Generalversammlung verabschiedete nun gestern eine Resolution zur nachhaltigen Fischerei und begann die Debatte über eine zweite Meeresresolution, die den Weg zu einem völkerrechtlich bindenden Abkommen für den Meeresschutz auf Hoher See ebnet.
Keine destruktiven Fischereimethoden mehr in empfindlichen Gebieten
Zum einen werden Fischereinationen und regionale Fischereiorganisationen aufgefordert, destruktive Fischereimethoden, wie Bodenschleppnetze, in Gebieten mit empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen aufzugeben. Zum anderen soll das Seerecht soweit fortentwickelt werden, dass die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auch in internationalen Gewässern ermöglicht wird.
Beschluss zu Bodenschleppnetzen in der Tiefsee
Bereits in den Jahren 2006 und 2009 hatten die Vereinten Nationen Resolutionen zum Schutz der Ökosysteme in der Tiefsee verabschiedet. Seitdem wurden diese Bestimmungen zu Bodenschleppnetzen und anderen Methoden der Tiefseefischerei nur unregelmäßig und uneffektiv von den Mitgliedstaaten durchgesetzt, wie eine Auswertung nun ergab.
„Bodenschleppnetze sind die größte Bedrohung für die Lebewesen der Tiefsee", erklärt Stephan Lutter, Meeresschutzexperte beim WWF Deutschland. Sie sind das meistbenutze Mittel der Hochseefischerei. Bei dieser Methode werden schwere Stahlplatten, Ketten und lange Netze über den Meeresboden gezogen, wobei verletzliche Ökosysteme, wie Korallenriffe, Schwammbänke und Seeberge stark beschädigt und Arten bedroht werden. Der WWF begrüßt die UN-Fischereiresolution, die strengere Maßnahmen zur Vermeidung solcher Umweltschäden sowie öffentlich zugängliche Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Tiefseefischerei fordert.



Aber nach dem lustigen Artik...